... wo die kleinsten Schutzbedürftigen liebevoll betreut werden
Nach § 42 SGB VIII
Ein Platz für Kleinstkinder von 0 bis 8 Jahren, in kindgerecht eingerichtetem Einzelzimmer.
Die Lage des Raums: unmittelbar am Erzieherbereitschaftszimmer, Parterre.
Große Gemeinschaftsküche und Essraum, Gemeinschafts-Freizeitraum und kindgerechte Spielräume, weiträumiges Freigelände mit Spielplatz.
Unterbringung im akuten Fall, wenn das Wohl des Kindes in der Familie bedroht ist.
Unterbringung soll zeitlich nur kurz erfolgen. Anschließend - je nach Einzelfallprüfung - kann daran auch ein Zuständigkeitswechsel nach § 34 zum trägereigenen Kinderheim folgen.
Betreuungsschlüssel 1:1,4 - pädagogisches Fachpersonal rund um die Uhr.
• Team-Supervision obligatorisch.
• Feste Tagesstruktur mit Spiel- Essens- und Ruhezeiten.
• Diverse altersgerechte Lern-, Bewegungs- und Spielprojekte.