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Nach § 42 SGB VIII

Ein Platz für Kleinstkinder von 0 bis 8 Jahren, in kindgerecht eingerichtetem Einzelzimmer. 
Die Lage des Raums: unmittelbar am Erzieherbereitschaftszimmer, Parterre.

Große Gemeinschaftsküche und Essraum, Gemeinschafts-Freizeitraum und kindgerechte
Spielräume, weiträumiges Freigelände mit Spielplatz.

Unterbringung im akuten Fall, wenn das Wohl des Kindes in der Familie bedroht ist.

Unterbringung soll zeitlich nur kurz erfolgen. Anschließend - je nach Einzelfallprüfung - kann
daran auch ein Zuständigkeitswechsel nach § 34 zum trägereigenen Kinderheim folgen.

Betreuungsschlüssel 1:1,4 - pädagogisches Fachpersonal rund um die Uhr.
• Team-Supervision obligatorisch.
• Feste Tagesstruktur mit Spiel- Essens- und Ruhezeiten.
• Diverse altersgerechte Lern-, Bewegungs- und Spielprojekte.